Vorabpauschale bei ETFs & Fonds: einfach erklärt
Wer thesaurierende ETFs oder Fonds besitzt, stößt früher oder später auf die Vorabpauschale. Sie klingt kompliziert, ist aber schnell verstanden – und bei einem deutschen Depot passiert das meiste automatisch.
Warum es die Vorabpauschale gibt
Ausschüttende Fonds zahlen regelmäßig Erträge aus, die sofort besteuert werden. Thesaurierende Fonds legen die Erträge wieder an – ohne Auszahlung gäbe es jahrelang keine Steuer. Damit thesaurierende und ausschüttende Fonds gleich behandelt werden, setzt der Staat jährlich einen rechnerischen Mindestertrag an: die Vorabpauschale.
So wird sie berechnet
- 1Der Basisertrag ergibt sich grundsätzlich aus dem Rücknahmepreis des Fondsanteils zu Jahresbeginn multipliziert mit 70 % des für das Kalenderjahr veröffentlichten Basiszinses. Er ist auf den Wertzuwachs des Fonds zuzüglich der Ausschüttungen begrenzt.
- 2Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen des Kalenderjahres den Basisertrag unterschreiten. Ergibt sich kein positiver Betrag, entsteht keine Vorabpauschale.
- 3Im Erwerbsjahr wird sie um ein Zwölftel für jeden vollen Monat gekürzt, der dem Erwerbsmonat vorausgeht.
- 4Anschließend greift die Teilfreistellung je nach Fondstyp.
Bei privat gehaltenen Anteilen an einem Aktienfonds sind grundsätzlich 30 % der Investmenterträge steuerfrei. Für betriebliche Anleger, Körperschaften, Mischfonds und Immobilienfonds gelten andere Teilfreistellungssätze und Voraussetzungen.
Wann und wie sie fällig wird
Die Vorabpauschale gilt als am ersten Werktag des Folgejahres zugeflossen. Bei einem deutschen Depot berechnet die Bank sie und führt die Kapitalertragsteuer ab – oft, indem sie den Betrag vom Verrechnungskonto einzieht. Beim späteren Verkauf wird die bereits versteuerte Vorabpauschale angerechnet, damit nichts doppelt besteuert wird.
Soweit bei der depotführenden Bank ein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt und der Sparer-Pauschbetrag nicht bereits anderweitig verbraucht ist, kann die Bank ihn beim Steuerabzug berücksichtigen. Andernfalls kann eine Berücksichtigung gegebenenfalls im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erfolgen.
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Häufige Fragen
Was ist die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale ist eine vorweggenommene Besteuerung thesaurierender (wiederanlegender) Fonds und ETFs. Weil solche Fonds keine Erträge auszahlen, wird jährlich ein rechnerischer Mindestertrag angesetzt, auf den Kapitalertragsteuer anfällt.
Muss ich für die Vorabpauschale selbst etwas tun?
Bei einem deutschen Depot berechnet die Bank die Vorabpauschale und führt die Steuer ab – meist zu Jahresbeginn für das Vorjahr. Den Sparer-Pauschbetrag kann sie dabei berücksichtigen, soweit ein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt und der Pauschbetrag nicht bereits anderweitig verbraucht ist; andernfalls kommt eine Berücksichtigung in der Einkommensteuerveranlagung in Betracht. Bei einem ausländischen Depot wird häufig kein deutscher Kapitalertragsteuerabzug vorgenommen – dann können die Erträge in der deutschen Einkommensteuererklärung anzugeben sein.
Wie hoch ist die Vorabpauschale?
Der Basisertrag ergibt sich aus dem Rücknahmepreis zu Jahresbeginn multipliziert mit 70 % des für das Jahr veröffentlichten Basiszinses und ist auf den Wertzuwachs zuzüglich Ausschüttungen begrenzt. Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen des Jahres den Basisertrag unterschreiten; im Erwerbsjahr wird sie um ein Zwölftel je vollem Monat vor dem Erwerbsmonat gekürzt. Bei privat gehaltenen Anteilen an Aktienfonds sind grundsätzlich 30 % teilfreigestellt – für andere Fondsarten und betriebliche Anleger gelten abweichende Sätze.
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