EÜR einfach erklärt: die Einnahmenüberschussrechnung für Einsteiger
Wer selbstständig oder freiberuflich arbeitet, muss seinen Gewinn ermitteln. Für viele genügt dafür die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) – eine deutlich einfachere Methode als die doppelte Buchführung mit Bilanz.
Was ist die EÜR?
Die EÜR ist eine vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Die Formel ist denkbar einfach:
Wer darf die EÜR nutzen?
Die EÜR können insbesondere natürliche Personen mit freiberuflicher Tätigkeit sowie Gewerbetreibende nutzen, die weder nach Handelsrecht noch nach Steuerrecht buchführungspflichtig sind und nicht freiwillig bilanzieren.
- •Für gewerbliche Unternehmer kann eine steuerliche Buchführungspflicht insbesondere bei einem Gesamtumsatz von mehr als 800.000 Euro oder einem Gewinn von mehr als 80.000 Euro entstehen (§141 AO).
- •Rechtsform, Kaufmannseigenschaft und eine Mitteilung des Finanzamts können entscheidend sein.
Das Zufluss-Abfluss-Prinzip
Bei der EÜR zählt der Zeitpunkt der Zahlung, nicht das Rechnungsdatum: Einnahmen erfasst du im Jahr des Geldeingangs, Ausgaben im Jahr des Geldabgangs. Eine Rechnung vom Dezember, die erst im Januar bezahlt wird, gehört also ins neue Jahr.
Davon gibt es wesentliche Ausnahmen: Für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben rund um den Jahreswechsel enthält §11 EStG eine besondere zeitliche Zuordnungsregel. Außerdem werden beispielsweise Abschreibungen nicht allein nach dem tatsächlichen Zahlungszeitpunkt berücksichtigt.
Was gehört hinein?
- •Betriebseinnahmen: Honorare, Verkaufserlöse, vereinnahmte Umsatzsteuer.
- •Betriebsausgaben: Material, Software, Büro, Fahrtkosten, gezahlte Vorsteuer, Abschreibungen.
Anlage EÜR & ELSTER
Die EÜR gibst du als Anlage EÜR elektronisch über ELSTER beim Finanzamt ab – in der Regel zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung. Eine saubere, kategorisierte Aufzeichnung deiner Einnahmen und Ausgaben übers Jahr macht das Ausfüllen deutlich leichter.
So bereitest du die EÜR vor
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Häufige Fragen
Was ist die EÜR?
Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Gewinnermittlung: Gewinn = Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Sie ersetzt für viele Selbstständige und Freiberufler die doppelte Buchführung mit Bilanz.
Wer darf die EÜR machen?
Die EÜR können insbesondere natürliche Personen mit freiberuflicher Tätigkeit sowie Gewerbetreibende nutzen, die weder nach Handelsrecht noch nach Steuerrecht buchführungspflichtig sind und nicht freiwillig bilanzieren. Für gewerbliche Unternehmer kann eine steuerliche Buchführungspflicht insbesondere bei einem Gesamtumsatz von mehr als 800.000 Euro oder einem Gewinn von mehr als 80.000 Euro entstehen (§141 AO). Rechtsform, Kaufmannseigenschaft und eine Mitteilung des Finanzamts können entscheidend sein – im Zweifel klärt das deine Steuerkanzlei.
Was ist das Zufluss-Abfluss-Prinzip?
Bei der EÜR zählt der Zeitpunkt der Zahlung: Einnahmen werden im Jahr des Geldeingangs erfasst, Ausgaben im Jahr des Geldabgangs – nicht zum Rechnungsdatum. Wesentliche Ausnahmen: Für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben rund um den Jahreswechsel enthält §11 EStG eine besondere zeitliche Zuordnungsregel; Abschreibungen werden ebenfalls nicht allein nach dem Zahlungszeitpunkt berücksichtigt.
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